
Herzliche Einladung zur ersten ESG-Konferenz zürich let’stalk am 22. Mai 2025 in Zürich
Am 22. Mai 2025 ist es so weit – dann startet die erste ESG-Konferenz Zürich let’s talk in Zürich bei Drees & Sommer Schweiz AG Aemtlerstrasse 201 in Zürich.
Bettina Timmler hat in 2024 einen Schweizer Expertenrat gebildet, der die Immobilien- und Baubranche spiegelt. Jeder Einzelne trägt mit seinem profunden Wissen in seinem Fachbereich und vielfältigen Kompetenzen zur Transformation in der Immobilienwirtschaft bei. Viele engagieren sich bei Panels, mit Fachbeiträgen, mit Vorträgen oder Buchveröffentlichungen. Ich bedanke mich herzlich für die großartige Zusammenarbeit, die wertvollen Insights und Impulse für das Programm.
Seid am 22.Mai dabei, wenn hochkarätige Experten und Expertinnen über die aktuellen Branchenthemen wie KI gesteuerte Gebäudeoptimierung, Dekarbonisierung, physische Klimarisiken, vom Brownfield zur Future City: Zukunft von nachhaltigen Quartieren sprechen.
Ziel der Konferenz ist, sich unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“ mit Experten auszutauschen, Best-Practice-Beispielen zu hören sowie Strategien für die Umsetzung zu erörtern und ausgiebig zu netzwerken.
In Deutschland haben bereits 8 Konferenzen in Köln, Hamburg, Berlin und Frankfurt bereits gezeigt: Nur gemeinsam lassen sich die drängenden Aufgaben unserer Branche lösen. Die Zeit drängt, doch mit tragfähigen Konzepten, Mut und Entschlossenheit sind Lösungen möglich. Lasst uns die Zukunft gemeinsam gestalten!
Programm und weitere Informationen unter: www.zürichletstalk.com
Ich freue mich auf Eure Teilnahme in Zürich und bedanke mich herzlich bei allen Sponsoren und Speakern.
Herzliche Grüße
Bettina
Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung vor Ort richtet sich nach der entsprechenden Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Zugang zur Veranstaltung kann nur gewährleistet werden, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht vor dem Veranstaltungstermin bezahlt wurde.
Bei einer Stornierung bis einschließlich 25.04.2025 wird eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (max. in Höhe des Ticketpreises) erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 09.05.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 80 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Bei einer Stornierung nach dem 16.05.2025 ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 Prozent zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben. Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer bestimmen.
Eine Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund unter anderem bei höherer Gewalt, Erkrankung von Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmer eine Erstattung Ihrer bereits gezahlten Teilnahmeentgelte. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
Programmänderungen in den Inhalten oder der Zeitdauer der Veranstaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten und führen nicht zu Ansprüchen an den Veranstalter.
Wenn Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich der Veranstalter um einen geeigneten Ersatzreferenten. Eine weitergehende Haftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Wichtige Hinweise
Diese Veranstaltung wird durch Foto- und ggfs. auch Videoaufnahmen bildlich festgehalten.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.
COMM.PASS Kommunikation und PR
Bettina Timmler
Rondorfer Straße 20
50968 Köln
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (den sogenannten „Kardinalpflichten“), auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Comm.pass Kommunikation und PR
Bettina Timmler | Rondorfer Straße 20 | 50968 Köln
T +49 221 367 924 70 | M +49 172 771 206 7